Wissenswertes

Treibhausklima im Neubau

Jedes neu gebaute Haus muss eine luftundurchlässige Gebäudehülle haben - so besagt es die geltende Energieeinsparverordnung (EneV). Ein natürlicher Luftaustausch durch undichte Fenster darf nicht mehr stattfinden, denn nur so können Energiekosten und damit auch Ressourcen gespart werden. Regelmäßiges Stoßlüften ist deshalb erforderlich, wenn man Schimmelpilze an den Wänden und sonstige Feuchteschäden vermeiden will. Mehrmals am Tag sollten dazu die Fenster für einige Minuten weit geöffnet werden.

Doch häufig werden die ersten Fehler in Sachen richtiges Lüften bereits auf der Baustelle gemacht. Durch Verputz- und Estricharbeiten gelangen in jede Baustelle riesige Mengen an Wasser hinein. Damit der Estrich beim anschließenden Trocknen keine Risse bekommt, müssen die Fenster geschlossen bleiben, sagt der Estrichleger.

Heizen allein schafft keine Abhilfe, denn dadurch kann der notwendige Luftaustausch nicht stattfinden. Damit kein Treibhausklima im Neubau entsteht, sollte das verdunstende Wasser über geeignete Entfeuchtungsgeräte noch in der Bauphase abgeführt werden, wenn regelmäßiges Belüften nicht möglich ist. Entsprechende Geräte kann man bei manchen Baumärkten für den benötigten Zeitraum auch mieten.

Holz als natürlicher Werkstoff - beim Fenster oder auch bei Gebäuden in Holzbauweise - kann zwar Feuchtigkeit aufnehmen und hat eine temperaturausgleichende Wirkung. Doch bei Nassestrichen muss auch hier für eine wirksame Entfeuchtung der Baustelle gesorgt werden, wenn das Holz nicht aufquellen soll.

Klimaschutz

Holz "schluckt" CO2

Holz ist der natürlichste öko-Baustoff - und das gilt gerade beim Fenster. Die Produktion des Holzes beginnt “natürlich“ im Wald. Er ist zugleich Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Erholungsort für Menschen. Aus den Setzlingen werden kleine Bäumchen, dann große Stämme, aus denen das Holz für Ihre Fenster gesägt wird. Während des Wachstums produzieren die Bäume Sauerstoff. Und sie schlucken Kohlendioxid, das sonst unser Weltklima belasten würde. Je mehr Holz nachwächst und zu Wertgegenständen wie Fenstern verarbeitet wird, desto mehr CO2 wird der Umwelt entzogen. Das ist gut für unser Klima.

Natürlich - Sonnenenergie "eingebaut"

Wenn Sie Holzfenster besitzen, dann tragen sie aktiv zum Klimaschutz bei. Denn das Holzfenster speichert über seine vielen Lebensjahre nicht nur Kohlendioxid, sondern auch die Sonnen-Energie, die es zum Wachstum benötigte. Die Energie wird nutzbar, wenn das Holz verbrannt wird. Erst dann wird das zuvor gespeicherte Kohlendioxid wieder abgegeben. Nur Fensterrahmen aus Holz haben diesen natürlichen geschlossenen Stoffkreislauf.

Nachhaltig - Das günstige Ökoprofil

Holz steht nahezu unbegrenzt zur Verfügung, weil es nachhaltig angebaut wird. Die Bilanz der Wissenschaftler in der renommierten EMPA-ökostudie lautet deshalb auch: “Unter den derzeitigen Produktionsverhältnissen weisen Holzfenster aus mitteleuropäischem Nadelholz das günstigste ökoprofil auf.“ In die Bewertung von Nachhaltigkeit fließen viele Faktoren ein. Das zeigt eine Studie des Prognos-Instituts. ökologische Aspekte wie auch ökonomische und soziale wurden dabei berücksichtigt. Die Bewertung der Prognos-Wissenschaftler: "Die längerfristigen Risiken im Szenario »mit PVC« sind deshalb insgesamt höher zu bewerten als im Szenario »ohne PVC«. Die langfristigen Potentiale von PVC-Fenstern in einer »nachhaltigen Entwicklung« müssen somit aus heutiger Sicht als eher ungünstig beurteilt werden." Das hat damit zu tun, dass Holz ausreichend vorhanden und ein natürlich nachwachsender Rohstoff ist. Auch die Politik - parteiübergreifend - hat dies erkannt und fordert die verstärkte Verwendung von Holz.

Geschlossener Stoffkreislauf

Bei der Nutzung des Rohstoffes Holz werden sämtliche Bestandteile verwertet - neben dem Holz die Späne für Spanplatten, Rinde wird zu Humus, Schwachholz zu Papier. Bei der Herstellung von Holzrahmen müssen keine bedenklichen Zusatzstoffe verwendet werden. Nicht nur, dass Holzfenster weniger Energie verbrauchen - sie können selbst welche produzieren. Alte Holzfensterrahmen müssen nach ihrer Nutzung nicht aufwendig recycelt oder deponiert werden - denn sie können als wertvolle Energieträger genutzt werden. Die heutigen umweltfreundlichen Lacke und Lasuren belasten bei der Verbrennung die Umwelt nicht.

Holzfenster-Herstellung spart Energie

Da der Werkstoff Holz nicht künstlich hergestellt werden muss, bleibt die Energiebilanz von Holzfenstern weit unter der künstlicher Werkstoffe. Verschiedene ökobilanzen renommierter Institute* stellen klar, dass Fenster aus Holz sowohl bei der Herstellung, als auch insgesamt mit Abstand den geringsten Energiebedarf haben.
* = Katalyse GmbH, Köln; EMPA, CH-Dübendorf

Holzfenster dämmen besonders gut

(Mintraching, 27.07.2004) Wer neu bauen will, ist an die Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung gebunden. Die Niedrigenergiebauweise wurde auf diese Weise inzwischen zum Standard. Das heißt, im Vergleich zu früher liegt der Wärmebedarf bei Neubauten heute um bis zu 35 Prozent niedriger - ein riesiges Einsparpotential also, das sich im Geldbeutel deutlich bemerkbar macht. Doch auch für ältere Gebäude gilt: Kommt es zu Renovierung und Modernisierung, müssen sämtliche Energiesparmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Wer an Renovierungsmaßnahmen denkt, sollte deshalb auch die Fenster auf den Prüfstand stellen. Für energiesparende Instandsetzungen gibt es günstige Kredite und in einigen Fällen sogar Geld vom Staat. Der Austausch eines veralteten Fenstersystems lohnt sich also nicht nur aus optischen Gründen!


Denkmalschutz

Renovierung geschützter Häuser

Bei Veränderungen an Gebäuden, die als Baudenkmal unter Schutz gestellt worden sind, ergeben sich manchmal Schwierigkeiten, die bei richtigem Umgang mit den Problemen hätten vermieden werden können. Von Interesse ist deshalb die einschlägige Rechtssprechung. GLASWELT-Autor Dr. Franz Otto hat hierzu Informationen über einschlägige Urteile aufbereitet.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Einzelheiten nach dem jeweiligen Landesrecht bestimmen. Insoweit gibt es aber viele Gemeinsamkeiten. Nachfolgend nun einige Sachverhalte:

Alte Sünden sind kein Freibrief

Im ersten konkreten Fall ging es um den Einbau zweiflügeliger weißer Kunststofffenster mit Schallschutzscheiben und profilierter Sprossenteilung. Vorher waren Holzfenster mit Sprossenteilung und Einfachverglasung vorhanden gewesen.

In dem konkreten Fall reichte eine Erlaubnis nach Denkmalschutzrecht nicht aus. Vielmehr war eine Baugenehmigung notwendig. Jedoch kann die Baugenehmigung für die Veränderung eines Baudenkmals versagt werden, soweit wichtige Gründe des Denkmalschutzes für eine unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen. Dies war in dem konkreten Fall geboten, weil dem Gebäude wegen seiner Bedeutung, der Seltenheit eines wichtigen Typus und überlieferungsdichte eine hervorragende Bedeutung beigemessen war. Demgegenüber brachte nichts der Hinweis auf den in den siebziger Jahren vorgenommenen Austausch von Fenstern. Trotzdem handelte es sich noch um eine erhaltenswürdige Fassade, auch wenn der Zustand nicht befriedigend war. Würde nämlich eine beachtliche Veränderung bei einem vorbelasteten Baudenkmal im Hinblick auf diese Vorbelastung nicht unerheblich sein, würde das Baudenkmal schrittweise in seiner Gestaltung, möglicherweise sogar in seinem Bestand, preisgegeben werden. Eine derartige Handhabung würde dem Schutzzweck des Denkmalschutzgesetztes widersprechen.

Unerheblich war, ob eine Verunstaltung vorlag. Mithin konnte nicht auf das ästhetische Empfinden eines gebildeten Durchschnittsmenschen abgestellt werden. Bei der Beurteilung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals im Interesse der Allgemeinheit liegt, ist vielmehr auf den Wissens- und Erkenntnisstand von sachverständigen Betrachtern abzustellen, da nur diese über die notwendigen Kenntnisse und Informationen verfügen, um in objektivierbarer Weise Gründe für ein über den persönlichen Bereich hinausgehendes Interesse an der Erhaltung des Bauwerks herauszuarbeiten.

Diese Auffassung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 9. August 1996 - 2 B 94.3022 - vertreten. Der beabsichtigten Auswechslung der Fenster stand der Grundsatz der Materialgerechtigkeit, der Werkgerechtigkeit und der Formgerechtigkeit entgegen. Bei allen Maßnahmen an Baudenkmälern sollten Baustoffe verwendet werden, die den bereits vorhandenen Materialien entsprechen und mit der vorhandenen Substanz vergleichbar sind. Regelmäßig entsprechen nur traditionelle Materialien den Baudenkmälern. Das dem Gebäude angemessene Material war daher Holz, dass in seiner Oberflächengestaltung und seiner Profilierung dessen Charakter entscheidend mitbestimmte. Kunststofffenster können nach der Auffassung des Gerichts diese Kriterien nicht erfüllen. Das Gericht meinte, es gäbe mittlerweile reich profilierte Kunststofffenster, die aber in ihrer Oberfläche ästhetisch nicht zufrieden stellend wären. Ihr erster optischer Eindruck wäre Glätte und Undifferenziertheit. Auch in der Materialgestaltung würden sie nicht dem wünschenswerten harmonischen Zwischenspiel aller an der Fassade verwendeten Materialien und ihrer Oberflächen entsprechen. Aus der Sicht der Denkmalpflege wäre bei der Auswahl neuer Fenster eine weitgehende Annäherung an den ehemaligen Zustand anzustreben. So war nicht zu beanstanden, dass die Baubehörde den Einbau von Kunststofffenstern abgelehnt hatte.

Flügel gestutzt

Im zweiten Fall waren ursprünglich vorhanden gewesene zweiflügelige Fenster mit Holzrahmen und Wetterschenkel gegen einflügelige mit Kunststoffrahmen ersetzt worden. Dafür war keine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz eingeholt worden; sie konnte auch nicht nachträglich erteilt werden, denn es lang eine mehr als erhebliche sowie dauerhafte Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Gebäudes vor. Das ursprüngliche Holzmaterial und die damit verbundene gestalterische Ausformung spiegelten den historischen Gesamteindruck der Fassade weit besser wider, als die zur optischen und ästhetischen Entleerung der Fassade beitragenden gestaltlosen und monotonen Kunststofffenster. Mit der früheren gestalterischen Ausgewogenheit der lebendig gegliederten Fassade, hatte das gegenwärtig herbeigeführte Erscheinungsbild nichts mehr zu tun. Der auf den Eigentümer zukommende Renovierungs- und Instandhaltungsaufwand bei Holz- statt Kunststofffenstern war nicht geeignet, das denkmalpflegerische Interesse am unveränderten Erhalt eines Baudenkmals zu überwiegen. Diese Auffassung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 27. September 1996 - 4 UE 1284/96 - vertreten.

Kunststofffenster im Altbau II

Erst kürzlich hat sich der Bayrische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 17. März 1999 - Vf 23-VI-98 - mit der Zulässigkeit des Einbaus von Kunststofffenstern in ein denkmalgeschütztes Haus befasst. In dem konkreten Fall war die für die beabsichtigte Auswechselung der Fenster erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt worden, weil nach Auffassung der Behörde die Fassade des Baudenkmals in der Ausstattung mit Holzfenstern aus Gründen des Denkmalschutzes erhaltenswert war. Dass bereits früher einige Holzfenster gegen Kunststofffenster ausgetauscht worden waren, sollte daran nichts ändern. Die im Denkmalschutzgesetz genannten wichtigen Gründe des Denkmalschutzes "für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes" durften nicht dahin verstanden werden, dass der bisherige Zustand befriedigen müsse. Die Gesetzesformulierung bedeutet lediglich, dass gewichtige Gründe des Denkmalschutzes die beabsichtigte Verwendung des Baudenkmals nicht zulassen. Solche gewichtigen Gründe sind regelmäßig unabhängig von - dem Baudenkmal unzuträglichen - Veränderung zu bestimmen, denen das Gebäude in der Vergangenheit ausgesetzt gewesen ist. Allerdings muss der Eigentümer eines Baudenkmals keine Einschränkungen hinnehmen, die mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sind. So ging es in dem konkreten Fall darum, ob der Einbau von Holzfenstern für den Eigentümer zumutbar war. Unter Hinweis auf die VDI-Richtlinie 2719 zur Darstellung der Schallschutzklassen von Fenstern stand aber fest, dass die Vorzüge von Schallschutzfenstern aus Kunststoff gegenüber Holzfenstern nicht so gewichtig waren, das die Belange des Denkmalschutzes zurücktreten mussten. Soweit der Eigentümer noch auf den größeren Erhaltungsaufwand von Holzfenstern gegenüber Kunststofffenstern hingewiesen hatte, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Kosten in einem unangemessenen Verhältnis zum Gebrauchswert des Gebäudes standen und damit dem Eigentümer gegenüber unzumutbar waren.

Denkmalpfleger warnen vor "Verunstaltung" durch Kunststoff-Fenster

Mintraching/Berlin. (IPH) Wenn Bauherren bei der Sanierung von alten, denkmalgeschützten Häusern leichtfertig Kunststoff-Fenster einbauen, kann das teure Folgen haben. Das berichtet die Zeitschrift "Monumente".

Weil der Eindruck von historischen Gebäuden wesentlich von seinen Fenstern bestimmt wird, sollten Bauherren auch die möglichst originalgetreuen Materialien verwenden, raten Denkmalschützer. Das sind in der Regel Holzfenster. Immer wieder wenden sich Denkmalpfleger gegen die "schleichende Verunstaltung durch Kunststoff-Fenster", wie es Jan Nikolaus Viebrock vom Landesamt für Denkmalpflege in Hessen nennt. In einem Bericht für die Denkmal-Zeitschrift “Monumente“ weist er auf zwei Fälle hin, wo alle Aufklärung und Beratung im Vorfeld nichts nützte - die Bauherren ließen in ihre historischen Gebäude unpassende Kunststoff-Fenster einbauen. Der Verwaltungsgerichtshof München 1 stellte dazu jetzt fest, dass die verwendeten Baustoffe den historischen Materialien entsprechen müssen. Kunststoff-Fenster könnten diese Kriterien eines historischen Holzfensters nicht erfüllen.

Das Gericht lehnte auch einen “Bestandschutz der Verunstaltung“ ab: Bereits vor 20 Jahren waren an einem Gebäude unpassende Fenster eingesetzt worden, nun mussten die Rahmen ersetzt werden. Doch auch hier legte das Gericht wert darauf, dass die "Verunstaltung" nicht fortgesetzt wurde, sondern nun passende Materialien und Aufteilungen zum Einsatz kommen sollten - mit Holzfenstern.

In der Zeitschrift berichtet der Leiter der hessischen Denkmalbehörde von einem Fall, in dem sich ein Hauseigentümer über die Auflagen der Denkmalbehörde hinwegsetzte und statt der geforderten Holzfenster PVC-Rahmen einbauen ließ. Vor Gericht 2 verlor der Besitzer, musste nachträglich die Fenster umrüsten, die Kosten musste er tragen: 28.000 DM!

Jan Nikolaus Viebrock vom Landesamt für Denkmalpflege in Hessen rät deshalb, sich ausführlich von kommunalen Denkmalpflegern beraten zu lassen. Bei einer dann verabredeten Vorgehensweise seien eventuell höhere Zuschüsse, auf jeden Fall aber erhöhte Abschreibungen die finanziell günstige Folge.

1 VGH München, Urt. v. 6.11.96, 2 B 94.2926
2 VGH Kassel, Urt. v. 27.11.1996, 4 UE 2526/96


Sicherheit

Elektronische Fensterüberwachung

Diese konstruktiven Maßnahmen der Einbruchhemmung sind natürlich nur wirksam, wenn Fenster und Balkontüren geschlossen sind. Bleibt ein Fenster unbeabsichtigt offen, nutzt der beste Sicherheitsbeschlag nichts. Davor schützen überwachungssysteme per Beschlagssensorik oder Funksensorik. Sie zeigen an zentraler Stelle an, welche Fenster im Gebäude geöffnet sind. Rauchwarn- und Energieüberwachungssysteme können integriert werden. Funksensoren - sinnvoll insbesondere in Privatbauten - lassen sich auch noch nachträglich an bestehenden Fenstersystemen anbringen. Im Falzbereich des Fensters eingebaut, melden sie jedes geöffnete Fenster an eine Alarmzentrale im Haus.

Die elektronische Verschlussüberwachung mittels Sensoren im Beschlag wird vor allem in Büro- und Gewerbegebäuden eingesetzt, wo es eine größere Anzahl von Fenstern zu überwachen gilt. Auch diese Technik ist nachrüstbar.

Sicheres Lüften

Lüften und sich trotzdem sicher fühlen - neue Beschlagskonzepte machen es möglich. Bei der Spaltlüftungsfunktion wird der Fensterflügel zum Lüften nicht gekippt, sondern im Abstand von einigen Millimetern zum Blendrahmen abgestellt. Durch den Spalt findet ein Luftaustausch statt. Von außen ist dagegen nicht erkennbar, dass gerade gelüftet wird. Einbruchhemmende Schließelemente schützen auch in Lüftungsstellung vor dem Aushebeln des Fensters.

Mit einbruchhemmenden Systemen lassen sich Fenster aus allen Rahmenmaterialien ausrüsten. Bei Holzfenstern liegt es unter dem Aspekt der Sicherheit nahe, härtere Holzarten wie Lärche, Meranti oder Eiche zu verwenden. Auch die spätere Nachrüstung mit sicherheitsrelevanten Merkmalen ist in den meisten Fällen möglich.

(Mintraching/Berlin, 16.04.2004)


Brandschutz

Fenster mit dem Rahmenmaterial Holz schützen im Brandfall Mensch und Gut besser als Fenster aus Kunststoff-Materialien. Dies mag auf den ersten Blick überraschen. Untersuchungen - wie zum Beispiel die der Warschauer Feuerwehrschule - und Brandversuche belegen es jedoch: Holzfenster haben das bessere Brandverhalten. Sie können dem Feuer nicht nur länger standhalten, sondern sie entwickeln auch wesentlich weniger Qualm. Während Thermoplaste bereits bei 110 bis 130 Grad zerfließen, können Holzfenster Temperaturen von über 200 Grad ohne weiteres standhalten. Dies bedeutet, der Rahmen beim Holzfenster bleibt längere Zeit stabil. Ein Kunststoffrahmen verformt sich sehr viel schneller, die Scheiben bersten dadurch früher und die plötzliche Sauerstoffzufuhr kann verheerende Wirkung haben. Geht man laut Statistik von knapp 200.000 Bränden pro Jahr in Deutschland aus, sollte man bei der Auswahl der Baumaterialien auch in dieser Hinsicht sorgfältig vorgehen

Share by: